Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden in den Verbänden und Gemeinschaften sind unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreich arbeitenden DRK-Verband.
Arbeits- und einsatzbedingte Unfälle und Erkrankungen führen zum Ausfall von Mitarbeitenden, zu Störungen in rotkreuzinternen Arbeits- oder Einsatzabläufen und damit zu Kosten. Auch muss mit dem Verlust des Ansehens des Verbandes oder der Gemeinschaft gerechnet werden.
In erster Linie bedeutet aber auch jeder Unfall menschliches Leid für die Betroffenen und deren Familien.
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen.
Unternehmen im Sinne des Gesetzes ist der jeweilige DRK-Verband oder -Verein. Als gesetzliche Vertreter ist der Vorstand des Verbandes oder Vereines für die Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich.
Aber auch die Leitungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und die Führungskräfte von DRK-Einsatzeinheiten tragen in ihrem Bereich Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Alle Mitarbeitenden in den Verbänden und Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes haben das Recht und die Pflicht, den Vorstand und die Leitungs- und Führungskräfte beim Arbeitsschutz zu unterstützen.
ASS lohnt sich für die Mitarbeitenden, weil es um ihre Arbeits- und Einsatzbedingungen und um ihre Gesundheit und Sicherheit geht.
In diesem Sinne lautet das ASS-Motto für verantwortlich handelnde Vorstände und Leitungs- und Führungskräfte:
„ASS – Arbeitsschutz Schritt für Schritt“ macht es mit überschaubaren und einfachen Anleitungen möglich, den DRK-Verband und die Rotkreuzgemeinschaften Schritt für Schritt sicherer werden zu lassen.
Bei Fragen und Problemen bei der Umsetzung können Sie sich an die Arbeitsschutz-Fachkräfte in Ihrem DRK-Verband wenden.