Für Jugendliche und schwangere Personen gibt es besondere gesetzliche Schutzbestimmungen. Diese müssen bei der Organisation des Arbeitsschutzes und der Gestaltung der Mitarbeit berücksichtigt werden.
Wenn die entsprechenden Personengruppen in Ihrem Verband oder in der Gemeinschaft mitarbeiten, müssen Sie
Das Mutterschutzgesetz enthält zusammengefasst folgende Regelungen:
Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind ebenfalls zahlreiche Beschäftigungseinschränkungen und Beschäftigungsverbote enthalten, die gleichermaßen für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten:
Hinweis: Auf die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen wird hier aufgrund der Komplexität des Themas nicht gesondert eingegangen. Lassen Sie sich dazu im Bedarfsfall von Fachkräften und den zuständigen Behörden beraten.
Machen Sie sich mit den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften und mit deren Regelungen vertraut (zum Beispiel im Internet unter www.gesetze-im-internet.de oder über den Bezug entsprechender Publikationen bei Fachverlagen). Lassen Sie sich auch durch Ihre Fachkräfte oder durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden beraten.
Sprechen Sie mit den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die geltenden Regelungen.
Notieren Sie, welche Bestimmungen in Ihrem Verband oder Ihrer Gemeinschaft zutreffen und was Sie tun, um die jeweiligen Mitarbeitenden besonders zu schützen. Notieren Sie auch, was Sie mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter besprochen und vereinbart haben.
Sie können dazu die Vordrucke „Gesprächsnotiz zum Mutterschutz“ und „Gesprächsnotiz zum Arbeitsschutz für Jugendliche“ verwenden.
Sie können die Vordrucke „Gesprächsnotiz zum Mutterschutz“ und „Gesprächsnotiz zum Arbeitsschutz für Jugendliche“ benutzen und im ASS-Ordner aufbewahren, um die Berücksichtigung besonderer Personengruppen zu dokumentieren.
6-1 Gesprächsnotiz zum Mutterschutz
6-2 Gesprächsnotiz zum Arbeitsschutz für Jugendliche