8. Schritt: Mitarbeit von Arbeitsschutz-Fachkräften

Information

Für die Betreuung der hauptamtlich Mitarbeitenden ist die Geschäftsleitung verpflichtet, sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin beraten zu lassen.
Ehrenamtlich Mitarbeitende in hauptamtlichen Bereichen sind wie hauptamtlich Mitarbeitende zu behandeln (z.B. Ehrenamtliche im Rettungsdienst).

Die Aufgabe der Beratung und Betreuung kann im ehrenamtlichen Bereich ebenfalls durch diese Fachkräfte erfolgen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, mit den Arbeitsschutzfachkräften die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung auch für die ehrenamtlich Mitarbeitenden zu vereinbaren!

Diese Fachkräfte haben nur beratende Funktion. Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verbleibt beim Vorstand und den Leitungs- und Führungskräften!

Die Arbeit der Fachkräfte wird im sogenannten Arbeitsschutzausschuss (ASA) koordiniert. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, zur Meinungsbildung über Arbeitsschutzfragen im Betrieb beizutragen und Empfehlungen zu geben, die dann im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Arbeitgebenden zu entscheiden sind. Der Arbeitsschutzausschuss ist von dem Vorstand oder der von ihm beauftragten Person gemäß den Regelungen der „BUV“ einzuberufen.

Aktion

Hinweise für die Organisation der betriebsmedizinischen Betreuung und der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie in der „Checkliste zur Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/-ärztin“ Eine entsprechende Vorgehensweise ist auch in ehrenamtlichen Bereichen angezeigt.

Bilden Sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) und berufen Sie diesen mindestens viermal jährlich zu einer Sitzung ein. Bei Bedarf können diese Sitzungen auch häufiger stattfinden. 

Diesem Ausschuss müssen mindestens angehören:

  • Vertretung oder Beauftragte/-r der Geschäftsleitung, 
  • die Fachkraft (Fachkräfte) für Arbeitssicherheit,
  • der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin, 
  • die Sicherheitsbeauftragten aus den hauptamtlichen Tätigkeitsfeldern,
  • zwei Mitglieder der Personalvertretung. 

Empfohlen wird ausdrücklich, auch weitere Fachleute mit einzubinden:

  • die Sicherheitsbeauftragten aus den ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern,
  • bei Bedarf weitere Fachkräfte aus Hauptamt und Ehrenamt.

Dokumentation

Sie müssen für diesen Schritt dokumentieren:

  • Ergebnisse der Untersuchungen von allen Mitarbeitenden sowie die Ergebnisse spezieller Untersuchungen (z.B. Atemschutztauglichkeit nach G-26) durch Fachärztinnen und -ärzte bzw. die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt
  • Berichte/Protokolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes, ggf. Berichte weiterer Beauftragter
  • Protokolle der Sitzungen des ASA

Diese Unterlagen sollten Sie im ASS-Ordner archivieren.

Downloads

8-1 Checkliste zur Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/-ärztin