Als Vorstand oder Leitungs- bzw. Führungskraft müssen Sie die Gesetze, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz, die für Ihren Verband oder Ihre Gemeinschaft von Bedeutung sind, vorliegen haben.
Die für das Deutsche Rote Kreuz gültigen Regelungen finden sich u.a. in Gesetzen (z.B. ArbSchG, ASiG, SGB VII), Verordnungen (z.B. BÜV, GefStoffV) und den Unfallverhütungsvorschriften und Informationen der Unfallversicherungsträger (z.B. GIJV-V, GUV-R, GUV-I, GUV-G). Sie müssen diese Vorschriften und Regelungen auch in der Praxis anwenden können.
Denken Sie daran, dass Sie diese Vorschriften und Regelungen auch für Ihre Mitarbeitenden zugänglich machen.
Für gefährliche Arbeiten müssen am Arbeitsplatz Betriebsanweisungen aushängen. Betriebsanweisungen sind Anweisungen für Mitarbeitende, in denen auftretende Gefahren, erforderliche Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten – auch im Notfall – übersichtlich und leicht verständlich beschrieben werden.
Es gehört zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend zu beraten. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann Ihnen ebenfalls Hinweise geben.
Stellen Sie zunächst mit den Arbeitsschutz-Expertinnen und -Experten (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/-ärztin, Unfallversicherungsträger) fest, welche Gesetze, Vorschriften und Regelungen für Ihren Verband oder Ihre Gemeinschaft von Bedeutung sind.
Dazu können Sie die Vorlage „Übersicht Gesetze und Vorschriften“ benutzen. Die Liste nennt die übergreifend geltenden Vorschriften, die in jedem Fall in Ihren Unterlagen vorhanden sein sollten. Weitere aktuell gültige Vorschriften sollten Sie ergänzen.
Vorschriften und Gesetze sind zum Beispiel bei den Unfallversicherungsträgern oder im Internet abrufbar. Bewahren Sie die Gesetze und Vorschriften griffbereit auf und stellen Sie sicher, dass diese Dokumente und Vorschriften allen Mitarbeitenden jederzeit zur Verfügung stehen. Legen Sie fest, wie und durch wen die Vorschriften aktualisiert werden.
Stellen Sie anhand der vorliegenden Vorschriften gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der betriebsmedizinischen Fachperson fest, ob für bestimmte Arbeiten Betriebsanweisungen erforderlich sind.
Notieren Sie die Arbeitsplätze und Bereiche, für die Betriebsanweisungen zu erstellen sind. Benutzen Sie z. B. den Vordruck „Übersicht Betriebsanweisungen“.
Besorgen oder erstellen Sie fehlende Betriebsanweisungen mit Unterstützung der Fachkräfte, ggf. mit Unterstützung des Unfallversicherungsträgers.
Auf Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe wird im 12. Schritt besonders eingegangen.
Die relevanten Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Regelungen, die für Ihren Verband oder Ihre Gemeinschaft gelten, müssen für die Mitarbeitenden verfügbar sein. Spezifische Betriebsanweisungen müssen an den entsprechenden Arbeitsplätzen aushängen.
Benutzen Sie die Vordrucke „Übersicht Gesetze und Vorschriften“ und die „Übersicht Betriebsanweisungen“ für den ASS-Ordner und bewahren Sie die wesentlichen Vorschriften an einem Ort auf.
10-1 Übersicht Gesetze und Vorschriften
10-2 Übersicht Betriebsanweisungen