1. Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die beurteilt werden müssen, festlegen:
In der Handlungshilfe 4.0 ist der größte Teil des Tätigkeitsspektrums im DRK (außer Gesundheitsdienst) durch spezielle Prüflisten erfasst. Hiermit können zielgerichtet die Gefährdungen und Belastungen – geordnet nach Arbeits- und Einsatzbereichen – ermittelt werden.
Werden in Ihrer Gemeinschaft Tätigkeiten ausgeübt, die nicht in der Handlungshilfe 4.0 erfasst sind, können zusätzliche Dokumente und Prüflisten eingepflegt und verwaltet werden.
2. Bestehende Gefährdungen und Belastungen erfassen
Nach der Erfassung der unterschiedlichen Arbeitsplätze und Tätigkeiten ermitteln Sie systematisch die Belastungen und Gefährdungen.
Treten Gefährdungen auf, die in dem Programm „Handlungshilfe 4.0“ nicht standardmäßig erfasst sind, können diese in Form von Dokumenten oder durch die direkte Eingabe eingefügt werden.
Mehrere gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche können gemeinsam bewertet werden. Führen Sie die Beurteilung, wenn möglich, vor Ort durch.
Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden über ihre Erfahrungen berichten können. Deshalb sollten sie bei der Erfassung der Gefährdungen unbedingt beteiligt werden.
3. Maßnahmen festlegen
Danach ermitteln Sie die möglichen Maßnahmen, um der Belastung bzw. der Gefährdung entgegenzuwirken.
Diskutieren Sie mit den Mitarbeitenden, welche Maßnahmen möglich wären. Lassen Sie sich auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt oder -ärztin beraten, welche Maßnahmen es gibt. Nutzen Sie für die Eingabe und die Verwaltung der Maßnahmen das Programm „Handlungshilfe“.
4. Maßnahmen umsetzen
Legen Sie mit den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen Prioritäten für die zeitliche Umsetzung fest. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist dann in dem Programm „Handlungshilfe“ in der jeweiligen Prüfliste unter „Ergebnisse und Maßnahmen“ einzufügen.
5. Kontrolle der Wirksamkeit
Das Programm „Handlungshilfe“ verfügt u.a. über die spezielle Funktion „Maßnahmenverwaltung“. Hiermit können Sie leicht kontrollieren, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob diese die erwünschte Wirkung hatten. Mit der Handlungshilfe 4.0 haben Sie stets eine aktuelle Übersicht über den jeweiligen Ist-Stand des gesamten Betriebes. Es sind auch weitere Kontrollen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen notwendig.
6. Ergebnisse kommunizieren
Überlegen Sie, wie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Verband oder Ihre Gemeinschaft und für die Mitarbeitenden nutzbar gemacht werden können.
Stellen Sie den Mitarbeitenden die Ergebnisse vor!
7. Änderungen einarbeiten
Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei Änderungen, Neuplanungen oder neu auftretenden Gesundheitsbelastungen durchzuführen.
Bei Änderungen ist sie für den geänderten Arbeitsbereich sowie für alle weiteren davon betroffenen Bereiche erneut durchzuführen.
Andere Hilfsmittel
Sie können für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch andere Unterstützungshilfen einsetzen.
Die Vorgehensweise ist in allen Fällen gleich:
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen und Belastungen ermitteln
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen umsetzen
- Kontrolle der Wirksamkeit
- Ergebnisse kommunizieren
- Änderungen einarbeiten
Bei allen Schritten ist eine nachvollziehbare Dokumentation durchzuführen.