11. Schritt: Arbeitsbedingungen beurteilen und Gefährdungen minimieren

Information

Ein Kernpunkt des Arbeitsschutzgesetzes, des Siebten Sozialgesetzbuches und der Unfallverhütungsvorschriften ist die Forderung nach der Beurteilung der „Arbeits-bedingungen“.

Unter diesem Stichwort versteht man die Erfassung und Beurteilung der Belastungen und möglichen Gefährdungen bei der Arbeit und im Einsatz sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die die ermittelten Gefährdungen und Belastungen minimieren sollen.

Die Gefährdungsbeurteilung soll anhand einer systematischen Dokumentation bestehende Defizite im Arbeitsschutz erkennen und Unfälle und Gesundheitsschäden möglichst von vornherein vermeiden.

Damit bietet die Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes an den tatsächlichen praktischen Erfahrungen und Arbeits- und Einsatzbedingungen vor Ort zu orientieren.

Im Allgemeinen läuft die Beurteilung nach dem folgenden Schema ab: 

  • Festlegen der zu beurteilenden Arbeits- und Einsatzbereiche,
  • Ermitteln der Belastungen und Gefährdungen (Ist-Zustand),
  • Festlegen des Schutzziels (Soll-Zustand),
  • Festlegen von Maßnahmen, um die Gefahren und Belastungen zu reduzieren oder zu minimieren,
  • Umsetzung der geplanten Maßnahmen,
  • Kontrolle, ob die Maßnahmen durchgeführt wurden und ob sie wirksam sind.

Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung ist mit dem Vorstand bzw. mit den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen abzustimmen. Auf die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Beschäftigten (§§ 15 bis 17 ArbSchG) ist zu achten.

Bei wesentlichen Änderungen, neuen Arbeitsverfahren und arbeitsbedingten Unfällen oder Krankheiten sind die Gefährdungsbeurteilungen anzupassen.

Lassen Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren mit Arbeitsschutzaufgaben betrauten Personen unterstützen. Nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung, um gemeinsam mit den Mitarbeitenden Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsschutzmaßnahmen zu verbessern.

„Handlungshilfe 4.0“
Es wird ausdrücklich empfohlen, für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen die „Handlungshilfe 4.0“ zu verwenden. 
Dieses Programm zur Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Ihnen, alle notwendigen Dokumentationen schnell und sicher zu erledigen.

1. Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die beurteilt werden müssen, festlegen:

In der Handlungshilfe 4.0 ist der größte Teil des Tätigkeitsspektrums im DRK (außer Gesundheitsdienst) durch spezielle Prüflisten erfasst. Hiermit können zielgerichtet die Gefährdungen und Belastungen – geordnet nach Arbeits- und Einsatzbereichen – ermittelt werden.
Werden in Ihrer Gemeinschaft Tätigkeiten ausgeübt, die nicht in der Handlungshilfe 4.0 erfasst sind, können zusätzliche Dokumente und Prüflisten eingepflegt und verwaltet werden.

2. Bestehende Gefährdungen und Belastungen erfassen

Nach der Erfassung der unterschiedlichen Arbeitsplätze und Tätigkeiten ermitteln Sie systematisch die Belastungen und Gefährdungen.
Treten Gefährdungen auf, die in dem Programm „Handlungshilfe 4.0“ nicht standardmäßig erfasst sind, können diese in Form von Dokumenten oder durch die direkte Eingabe eingefügt werden.
Mehrere gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche können gemeinsam bewertet werden. Führen Sie die Beurteilung, wenn möglich, vor Ort durch. 
Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden über ihre Erfahrungen berichten können. Deshalb sollten sie bei der Erfassung der Gefährdungen unbedingt beteiligt werden. 

3. Maßnahmen festlegen

Danach ermitteln Sie die möglichen Maßnahmen, um der Belastung bzw. der Gefährdung entgegenzuwirken.
Diskutieren Sie mit den Mitarbeitenden, welche Maßnahmen möglich wären. Lassen Sie sich auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt oder -ärztin beraten, welche Maßnahmen es gibt. Nutzen Sie für die Eingabe und die Verwaltung der Maßnahmen das Programm „Handlungshilfe“.

4. Maßnahmen umsetzen

Legen Sie mit den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen Prioritäten für die zeitliche Umsetzung fest. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist dann in dem Programm „Handlungshilfe“ in der jeweiligen Prüfliste unter „Ergebnisse und Maßnahmen“ einzufügen.

5. Kontrolle der Wirksamkeit

Das Programm „Handlungshilfe“ verfügt u.a. über die spezielle Funktion „Maßnahmenverwaltung“. Hiermit können Sie leicht kontrollieren, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob diese die erwünschte Wirkung hatten. Mit der Handlungshilfe 4.0 haben Sie stets eine aktuelle Übersicht über den jeweiligen Ist-Stand des gesamten Betriebes. Es sind auch weitere Kontrollen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen notwendig.

6. Ergebnisse kommunizieren

Überlegen Sie, wie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Verband oder Ihre Gemeinschaft und für die Mitarbeitenden nutzbar gemacht werden können.
Stellen Sie den Mitarbeitenden die Ergebnisse vor!

7. Änderungen einarbeiten

Eine Gefährdungsbeurteilung ist bei Änderungen, Neuplanungen oder neu auftretenden Gesundheitsbelastungen durchzuführen.
Bei Änderungen ist sie für den geänderten Arbeitsbereich sowie für alle weiteren davon betroffenen Bereiche erneut durchzuführen.

Andere Hilfsmittel

Sie können für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch andere Unterstützungshilfen einsetzen.
 
Die Vorgehensweise ist in allen Fällen gleich:

  1. Arbeitsplätze und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen und Belastungen ermitteln
  3. Maßnahmen festlegen
  4. Maßnahmen umsetzen
  5. Kontrolle der Wirksamkeit
  6. Ergebnisse kommunizieren
  7. Änderungen einarbeiten

Bei allen Schritten ist eine nachvollziehbare Dokumentation durchzuführen.

Dokumentation

Benutzen Sie die Handlungshilfe 4.0 für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Verband oder Ihrer Gemeinschaft.
Erstellen Sie über das Druckmenü des Programms „Handlungshilfe“ Ihre Prüflisten und die notwendige Dokumentation. Heften Sie diese Ergebnisse im ASS-Ordner ab.

Alternativ bietet sich auch die elektronische Datensicherung z.B. als PDF-Dokument über ein PDF-Druckprogramm an. 
Wenn Sie das Programm für die Gefährdungsbeurteilung nicht nutzen möchten, steht Ihnen hier für ein Überblick über die vorhandenen Tätigkeiten und Arbeitsplätze die Übersicht „Gefährdungsbeurteilung – Liste der Tätigkeiten und Arbeitsplätze“ zur Verfügung. Für die Beurteilung können Sie die „Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung“ oder die von Ihren Fachkräften oder im Internet angebotenen Listen als Grundlage für Ihre eigene Dokumentation nutzen.

Downloads und Links

  • Handlungshilfe 4.0, UVB (Zu beziehen über die „Unfallkasse des Bundes“, Wilhelmshaven)
  • 11-1 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung mit der Handlungshilfe 4.0
  • 11-2 Gefährdungsbeurteilung – Liste der Tätigkeiten und Arbeitsplätze
  • 11-3 Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung (mit Fragenkatalog)
  • Risikomatrix, „Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung“, Webseite der Universität Konstanz