In diesem Schritt werden die Dokumentationspflichten, die in den vorangegangenen Schritten bereits unter dem Punkt „Dokumentation“ genannt wurden, zusammengefasst.
Damit erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die Unterlagen, die benötigt werden, um eine angemessene und effektive Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Die Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen ist notwendig und teilweise auch gesetzlich geregelt. Arbeitsschutz soll durch eine übersichtliche und geordnete Dokumentation nachvollziehbar sein – für Ihre Vertretung, für Ihre Nachfolge, aber auch für Außenstehende wie z.B. den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit der systematischen Dokumentation stehen Ihnen alle relevanten Informationen – unabhängig vom Wissen einzelner Personen – zur Verfügung. Damit sind sie schneller greifbar, wenn sie dringend benötigt werden, beispielsweise in Notfällen. Mit den Vordrucken und Formularen des ASS wurde die Dokumentation im Arbeitsschutz für Sie so einfach wie möglich gemacht. Im Folgenden können Sie noch einmal überprüfen, ob Ihre Arbeitsschutzunterlagen (z.B. der ASS-Ordner) den Anforderungen des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger entsprechen. Dies ist umso wichtiger, wenn Sie bei der Bearbeitung einige Schritte übersprungen haben.
Überprüfen Sie den ASS-Ordner oder Ihre eigene bisherige Dokumentation zum Arbeitsschutz sorgfältig.
Verwenden Sie die „Checkliste Mindestanforderungen an die Arbeitsschutz-Dokumentation“, um zu überprüfen, ob die nötigen Dokumente vorhanden sind. Wenn Unterlagen fehlen, lesen Sie bei den entsprechenden Schritten nach, wie Sie die Unterlagen erstellen können oder wo Sie die Unterlagen erhalten.
14-1 Checkliste Mindestanforderungen an die Arbeitsschutz-Dokumentation