9. Schritt: Regelmäßige Unterweisungen für Mitarbeitende

Information

Für das sichere und gesundheitsbewusste Verhalten Ihrer Mitarbeitenden bei der Arbeit und im Einsatz ist eine angemessene Einweisung, Ausbildung oder Qualifizierung unumgänglich.
Zudem müssen die Mitarbeitenden wissen, wie der Arbeitsschutz in ihrem Verband oder in ihrer Gemeinschaft organisiert ist.
Die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

Die Unterweisung ist eine arbeitsplatz- und organisationsbezogene Vermittlung von arbeitsschutzrelevanten Informationen. Es ist verpflichtend, dass neue Mitarbeitende vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Arbeitsschutzunterweisung erhalten.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen zu unterweisen, mindestens jedoch einmal jährlich. Unterweisungen sind auch bei Änderungen in Arbeits- und Einsatzabläufen, bei gewandelten Arbeitsverfahren und bei der Neubeschaffung von technischen Arbeitsmitteln erforderlich.

Arbeitsschutzunterweisungen müssen dokumentiert werden. Beachten Sie, dass bei bestimmten Aufgaben besondere Kenntnisse erforderlich sind, um sicher und gesund arbeiten zu können. Dies betrifft z.B. das Fahren von Sonderfahrzeugen (z.B. Quad, Schneemobil) oder auch die Bedienung von handgeführten Flurförderzeugen („Ameise“).
Schulungen sind intensivere Ausbildungen für bestimmte Aufgaben. Welche Mitarbeitende spezielle Schulungen benötigen, können Sie bei Ihren Arbeitsschutz-Fachkräften erfragen.
Typisch sind Schulungen für Gabelstaplerfahrer/-innen, Bootsführer/-innen, Kranbediener/-innen oder für Personen, die Aufgaben im Gefahrgutbereich wahrnehmen.
Diese Schulungen werden häufig von externen Anbieterfirmen durchgeführt. Auch DRK-interne Schulungen sind möglich, wenn entsprechend qualifizierte (zugelassene) Ausbildungskräfte vorhanden sind.

Besondere Qualifikationen benötigen diejenigen Mitarbeitenden, die im Verband oder in der Gemeinschaft besondere Verantwortung oder Aufgaben im Arbeitsschutz übernehmen (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte). Entsprechende Qualifizierungsangebote gibt es von den Unfallversicherungsträgern, externen Dienstleistungsunternehmen und teilweise auch von den Bildungseinrichtungen des DRK. 

Aktion

Organisieren Sie für alle Mitarbeitenden Unterweisungen zum Arbeitsschutz. Idealerweise sind dies kurze, verständliche Erklärungen, die am besten direkt am Arbeitsplatz erfolgen. Erklären Sie neuen Mitarbeitenden, wie Arbeitsschutz in Ihrem Verband oder Ihrer Gemeinschaft funktioniert und was sie beachten müssen, um sicher und gesund arbeiten zu können.
Erstunterweisungen im Arbeitsschutz für neue Mitarbeitende können z.B. im Rahmen der Einführungsveranstaltungen durchgeführt werden. Für die gründliche Ersteinweisung können Sie den Vordruck „Ersteinweisung im Arbeitsschutz für neue Mitarbeiter/-innen“ benutzen.
Erstellen Sie für sich ein zuverlässiges Erinnerungssystem für die vorgeschriebenen, regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen für alle Mitarbeitenden.

Führen Sie bei arbeitsorganisatorischen Veränderungen sowie bei Neubeschaffungen von Arbeitsmitteln zusätzliche Unterweisungen durch.

Die Unterweisungen können auch genutzt werden, um über Unfälle und Beinahe-Unfälle zu informieren und Maßnahmen zur Vorbeugung zu vereinbaren.

Für die Dokumentation solcher Unterweisungen können Sie den Vordruck „Bestätigung der Arbeitsschutzunterweisung“ verwenden.

Um einen Überblick über die nötigen Unterweisungen und Ausbildungen sowie Nachschulungstermine im Arbeitsschutz zu erhalten, notieren Sie, welche Mitarbeitenden wann welche Ausbildung erhalten haben und welche Wiederholungstermine zu beachten sind.

Organisieren Sie die erforderlichen Maßnahmen, wenn bei Ihren Mitarbeitenden der Bedarf an notwendigen Schulungen und Qualifikationen erkennbar wird.

Dokumentation

Sie brauchen eine schriftliche Bestätigung der Unterweisung. Damit können Sie nach einem Arbeitsunfall der betreffenden Person nicht nur belegen, dass Sie sich in Ihrem Verband bzw. Ihrer Gemeinschaft um Arbeitsschutz gekümmert haben, sondern auch, dass sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin trotz einer entsprechenden Unterweisung falsch verhalten hat.

Dies wird in der Regel für die Person keine Konsequenzen haben, schützt Sie selbst aber vor möglichen Regressforderungen.

Lassen Sie sich von neuen Mitarbeitenden durch Unterschrift die Unterweisung z. B. auf dem Vordruck „Ersteinweisung im Arbeitsschutz für neue Mitarbeiter/-innen“ bestätigen.

Lassen Sie sich die mindestens einmal jährlich durchgeführte Unterweisung für alle Mitarbeitenden auf dem Vordruck „Bestätigung der Arbeitsschutzunterweisung“ bestätigen.

Dokumentieren Sie im ASS-Ordner die Pflichtschulungen (z.B. für Gabelstaplerfahrer/-innen) und alle Ausbildungen im Arbeitsschutz, die Ihre Mitarbeitenden bereits durchlaufen haben. Fügen Sie die Nachweise über die Schulungen und Ausbildungen in Kopie bei.

Um einen Überblick über nötige Unterweisungen, Schulungen und Nachschulungstermine zu haben, empfiehlt sich das Erstellen einer Übersicht.

Downloads 

9-1 Ersteinweisung im Arbeitsschutz für neue Mitarbeiter/-innen
9-2 Bestätigung der Arbeitsschutzunterweisung