FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bin ich auf dem Arbeitsweg über den Unfallversicherungsträger versichert?
Sind ehrenamtliche Kräfte auch bei Einsätzen im Ausland versichert?

Ja, Ehrenamtliche des DRK sind unabhängig von dem jeweiligen Einsatzgebiet über die UVB versichert.

Muss ein Arbeitsunfall grundsätzlich beim Unfallversicherer gemeldet werden?

Es besteht keine Meldepflicht für leichte Unfälle, die keine Arbeitsunfähigkeit oder nur eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen hervorrufen. Dann reicht die interne Dokumentation im Rahmen der Erste-Hilfe-Leistung z. B. im Meldeblock oder einer anderen Form aus.

Kann die Meldung eines Arbeitsunfalls formlos an die UVB gemeldet werden?

Nein, die Meldung von Arbeitsunfällen erfolgt anhand des Formblattes „Unfallanzeige“.

 Auf der Internetseite der UVB sind weitere Informationen auch zu Unfällen mit besonders schweren Gesundheitsschäden oder nach psychisch belastenden Ereignissen zu finden:

https://www.uv-bund-bahn.de/versicherte-und-leistungen/versicherungsfaelle/versicherungsfaelle-melden/

Ist für Sicherheitsbeauftragte eine Ausbildung erforderlich und wie erfolgt diese Ausbildung?

Entsprechend der „DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention“ benötigen Sicherheitsbeauftragte zur sachgerechten und vollständigen Erfüllung der Aufgabe eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung. Die UVB bietet regelmäßig Kurse an. Weitere Informationen über https://seminare.uv-bund-bahn.de/

Wer ist in meinem Landesverband Ansprechperson in Sachen Arbeitsschutz?

Die jeweiligen Ansprechpersonen sind unter folgender Adresse hinterlegt: https://www.drk-arbeitsschutz.de/module/sonstiges/ansprechpartner.html

In unserem Ortsverein sind einige Helfer tätig, die keine DRK-Mitgliedschaft haben. Sind diese Helfer unfallversichert?

Ja, auch ungebundene Helfer sind im Rahmen ihres Einsatzes über die UVB versichert. Wichtig nur, dass der Einsatz dieser Helfer dokumentiert ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag des Ortsvereins erfolgt, unentgeltlich ist und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Bin ich als Kreisverband verpflichtet, jeden Helfer namentlich an die UVB zu melden?

Nein, die Versicherung besteht ohne namentliche Meldung.

Muss ich für die erforderliche PSA im Rahmen von Einsätzen selbst aufkommen?

Nein, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderliche Schutzausstattung zur Verfügung zu stellen.

Wird meine bei einem Unfall beschädigte Brille ersetzt oder muss ich die Kosten selbst tragen?

Vorhandene Sehhilfen, die in Folge eines Versicherungsfalls beschädigt oder zerstört wurden, sind zu ersetzen. Brillengläser werden in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Wiederherstellungskosten (nachgewiesener Wert ohne Zeitabschlag) ersetzt. Die Kosten für ein Brillengestell werden in angemessener Höhe getragen. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten wird im Einzelfall ermittelt.