Begriffe

Spontanhelfer

Bei Spontanhelfern handelt es sich um Personen, die in einer Unglücks-/Gefahren oder Notsituation Hilfe leisten oder Einsatzkräfte unterstützen. Die Hilfeleistung ist i.d.R. auf eine Situation oder einen eng begrenzten Zeitraum beschränkt.

Ungebundene Helfer

Ungebundene Helfer unterstützen (i.d. R.) bestehende Organisationen oder Einrichtungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Eine formale Einbindung in die Strukturen einer Einrichtung besteht i.d.R. nicht. Der Einsatz für die jeweilige Einrichtung/Gliederung usw. ist zu dokumentieren. 

Ehrenamtliche Helfer

Ehrenamtliche Helfer sind i.d.R. in die Struktur (bspw.) eines DRK-Kreisverbandes eingebunden. Aufgaben/Rechte und Pflichten leiten sich aus der Satzung sowie den sonstigen Regelungen des Vereins ab. 

DRK-Verband

Zur Vereinfachung sind auf dieser Webseite unter dem Begriff „DRK-Verband“ der Bundesverband, seine Mitgliedsverbände und deren Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtunge­n) sowie deren Mitglieder zu verstehen.

DRK-Vorstand

Zur Vereinfachung sind unter dem Begriff „DRK-Vorstand“ die Präsidien bzw. Vorstände des jeweiligen DRK-Verbandes (Bundesverband, Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband, Ortsverein) in ihrer Funktion als gesetzliche Vertretung des jeweiligen DRK-Verbandes zu verstehen.

Leitungskraft/Führungskraft

Hierzu gehören die jeweiligen Geschäftsführenden der DRK-Verbände, da sie unternehmerische bzw. betriebliche Leitungsfunktionen ausüben. Als Leitungs- und Führungskräfte gelten darüber hinaus aber auch diejenigen Mitarbeitenden im Haupt- oder Ehrenamt, die in inhaltlicher, räumlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht einen begrenzten Verantwortungsbereich innerhalb der betreffenden Verbandshierarchie selbstständig wahrnehmen (z.B. Leiter/-in der Wasserwacht, Leiter/-in der Rettungswache, Führung einer Einsatzeinheit, Kreisbereitsschaftsleitung, Bereitschaftsleitung, Leiter/-in Altenheim, Leiter/-in Kindergarten usw.).

Mitarbeitende

Unter dem Begriff Mitarbeitende sind haupt- und nebenamtlich Beschäftigte, Zivildienstleistende, Honorarkräfte, ehrenamtlich Helfende in den Gemeinschaften und in der Sozialarbeit sowie freie Mitarbeiter/-innen zu verstehen.

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine dauerhafte organisatorische Einheit zur Produktion von Waren bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen, die mehrere Betriebe umfassen kann. Auf eine Gewinnerzielung kommt es nicht zwangsläufig an.

Arbeitsschutz

Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf die Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen) und schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus.
(vgl. Skiba, 2000)

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender, gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das üblicherweise alle Beschäftigte von Natur aus verfolgen, weil davon das eigene Wohlbefinden und die wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.
(vgl. Skiba, 2000)