4. Schritt: Wahrnehmung der Aufsichtspflicht

Information

Eine Pflichtenübertragung ist nur so gut wie Ihre Kontrolle. Natürlich muss aber nicht jeder einzelne Schritt Ihrer im Arbeitsschutz mitverantwortlichen Mitarbeitenden kontrolliert werden.

Empfohlen wird hier in erster Linie eine regelmäßige Berichtspflicht (mindestens jährlich) der beauftragten Person Ihnen gegenüber. Die Ernsthaftigkeit dieser Berichte lässt sich stichprobenartig überprüfen.

Sie benötigen die Kontrolle zum Nachweis der Wahrnehmung Ihrer Aufsichtspflicht.
Bei diesen Kontrollen erfahren Sie auch viel von dem täglichen Dienstgeschehen und den Problemen und können sich dabei auch steuernd mit Ihren Ideen einbringen.
Damit werden diese Kontrollen zum Hilfsmittel bei der Verbesserung der Betriebs- und Einsatzabläufe.
Das führt dann auch zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Erklären Sie dieses Prinzip in den Gesprächen zur Pflichtenübertragung mit den hierfür vorgesehenen Mitarbeitenden.

Aktion

Besprechen Sie mit den ausgewählten Mitarbeitenden Ihre Vorstellung von der Erledigung der übertragenen Aufgaben. 
Dabei können Sie auch die Art und Weise der Berichtspflicht Ihnen gegenüber ansprechen und erläutern.
Gehen Sie auch von sich aus in angemessenen zeitlichen Abständen auf die Mitarbeitenden zu, um Probleme rechtzeitig erkennen zu können.

Dokumentation

Notieren Sie die einzelnen Themen und Ergebnisse dieser Gespräche und heften Sie das Protokoll in Ihrem ASS-Ordner ab. Die Notizen dienen dem Nachweis der Wahrnehmung Ihrer Aufsichtspflicht.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte auch der beauftragte Mitarbeiter bzw. die beauftragte Mitarbeiterin eine Ausfertigung des Gesprächsprotokolls erhalten.

Downloads

4-1 Gesprächsprotokoll