Kennen Sie die mit den Tätigkeiten Ihrer Haupt- und Ehrenamtlichen verbundenen Gefährdungen und Belastungen?
Haben Sie veranlasst, dass die Arbeits- und Einsatzbedingungen Ihrer Mitarbeitenden beurteilt werden?
Treffen Sie Maßnahmen, um den erkannten Gefährdungen und Belastungen wirksam zu begegnen?
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden darüber, wie sie sicher und gesundheitsgerecht arbeiten können?
Bei der betrieblichen Arbeit im DRK sowie während der Einsatzabläufe müssen Personalausfälle aufgrund von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen im Interesse aller vermieden werden.
Alle Mitarbeitenden und alle Vorgesetzten müssen über mögliche Gefährdungen und Belastungen in ihren jeweiligen Arbeitsgebieten bzw. Einsatzabschnitten informiert sein. Gemeinsam können dann Möglichkeiten gesucht werden, diese Nachteile zu verringern oder zu beseitigen.
Hierzu müssen der DRK-Vorstand und die Leitungskräfte/Führungskräfte im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse den geeigneten organisatorischen Rahmen schaffen.
Sie müssen beispielsweise veranlassen, dass
Im Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften werden allgemein formulierte Schutzziele festgelegt.
Dies gibt dem Deutschen Roten Kreuz die Möglichkeit, Arbeitsschutzmaßnahmen auf die vielfältige Art und Ausgestaltung seiner Arbeitsstätten sowie auf die möglichen Risiken bei Einsätzen abzustimmen. Die Verantwortung für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen liegt beim Vorstand.
Im Rahmen der Pflichtenübertragung können die Leitungs- und Führungskräfte mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Einsatzrisiken beauftragt werden.
Unterstützt und beraten werden sie von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin.
Maßnahmen und Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung sind z.B.:
Die ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden sollen bei der Gefährdungsanalyse in angemessener Weise einbezogen werden.
Wenn die Arbeitsbedingungen und Einsatzrisiken sich ändern, müssen die Gefährdungen neu beurteilt und die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.
Die vorhandenen Dokumente zur Gefährdungsanalyse sind regelmäßig zu aktualisieren bzw. zu ergänzen.
Sie als DRK-Vorstand…
müssen veranlassen, dass die Gefährdungsbeurteilungen für die Betriebsstätten und für planbare Einsätze durchgeführt und dokumentiert werden.
Bei der Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist es wichtig, die ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden zu beteiligen und sich durch das benannte Fachpersonal beraten zu lassen. Nur so können die rotkreuzspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt und wirksame Maßnahmen abgeleitet werden.
Eine Unterstützung bieten die Regelwerke der Unfallversicherungsträger.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Nach erfolgter Umsetzung ist es wichtig, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen.
Sie als DRK-Vorstand…
müssen veranlassen, dass aus der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Minderung der Gesundheitsgefahren abgeleitet, umgesetzt und auf Wirksamkeit überprüft werden.
Die Träger der Unfallversicherung für das DRK bieten nützliche Hilfen zur Auswahl der relevanten Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an.
Die Arbeitsschutzanforderungen müssen zielgruppenorientiert aufbereitet und den DRK-Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen bekannt gemacht werden.
Die relevanten Anforderungen müssen bei der Verrichtung der Rotkreuzdienste von allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden stets beachtet werden.
Sie als Führungskraft…
müssen sicherstellen, dass ihren Mitarbeitenden die Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz zur Verfügung stehen und als selbstverständlicher Standard bei der täglichen Arbeit sowie im Einsatz beachtet werden.
Ein bewährtes Instrument, den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes vor Ort zu ermitteln, ist die regelmäßige und systematische Durchführung von Begehungen.
Die Sicherheitsbegehungen sollten mit wechselnden Themenschwerpunkten durchgeführt werden, um unterschiedliche Facetten des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. Schwachstellen sollen aufgedeckt und wirksame Verbesserungs- und Korrekturmaßnahmen abgeleitet werden. Begehungen dienen auch der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Wirksamkeit der dort festgelegten Maßnahmen.
Sie als DRK-Vorstand oder Leitungskraft/Führungskraft…
müssen veranlassen, dass regelmäßige Sicherheitsbegehungen durchgeführt werden.
Sicherheitsunterweisungen von Mitarbeitenden sind u.a. in folgenden Situationen erforderlich:
Anhand praktischer Beispiele sollen Arbeitsbedingungen und Einsatzabläufe besprochen und das gebotene sicherheitsgerechte Verhalten eingeübt werden. Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden erarbeitet und nach situationsgerechten Lösungen gesucht.
Es ist sinnvoll, das gebotene Sicherheitsverhalten bei unerwarteten Störungen in Betriebs-abläufen, bei Bränden oder Unfällen bereits vorausschauend zu besprechen und einzuüben. Auch das sicherheitsgerechte Verhalten von Einsatzkräften bei unerwarteten Störungen und Ereignissen im Einsatz sind zu besprechen und im Vorfeld zu üben.
Zur Vorbereitung der Unterweisungen können die Leitungs- und Führungskräfte fachliche Unterstützung von der Fachkraft für Arbeitsschutz erhalten. Die Unfallversicherungsträger stellen Medien zur Sicherheitsschulung zur Verfügung. Durchgeführte Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Sie als DRK-Vorstand…
sind für die regelmäßige und systematische Durchführung von Sicherheitsunterweisungen verantwortlich.
Insbesondere die Mitarbeitenden, die mit der Gestaltung von ergonomischen Arbeitsplätzen und unfallfreien Arbeitsprozessen (z.B. Sicherheitsbeauftragte) betraut sind, benötigen spezielle Kenntnisse zum Arbeitsschutz.
Dies gilt ebenso für Mitarbeitende, die in den Einrichtungen und bei Einsätzen des DRK gefahrgeneigte Tätigkeiten verrichten (z.B. Gabelstaplerfahrer/-in, Taucher/-in, usw.).
Bei der Ausbildungsplanung sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, betrieblichen Erfordernisse, spezifischen Tätigkeiten sowie die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beachten bzw. die erwarteten Einsatzrisiken zu berücksichtigen.
Für die Ausbildung können sowohl DRK-interne Lehrgänge und Medien als auch die Broschüren und Seminare des zuständigen Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Es kann auch auf die Fachkompetenzen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin oder auf externe Angebote zurückgegriffen werden.
Für den ehrenamtlichen Bereich sind die verabschiedeten Ausbildungsordnungen sowie die Lehr- und Lernunterlagen (Leitfäden) für die Ausbildung verbindlich.
Im DRK werden für die unterschiedlichsten Maßnahmen und Aufgaben (z.B. Baumaßnahmen, sicherheitstechnische Überprüfungen, Reinigungstätigkeiten) Fremdfirmen beauftragt. Deren Tätigkeiten kann sowohl Gefährdungen des Fremdpersonals als auch der DRK-Mitarbeitenden mit sich bringen.
Das DRK als Auftraggebender ist verpflichtet, die Fremdfirmen vor Auftragsvergabe bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit über die speziellen örtlichen Arbeitsbedingungen sowie über die für sie zutreffenden Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.
Dazu gehören z.B.: