5. Schritt: Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei Planungen

Information

Es ist grundsätzlich besser und effektiver, den Arbeitsschutz bereits bei der Planung von Änderungen zu berücksichtigen, als später auftretende Mängel zu beseitigen oder die Geräte aufwändig nachzurüsten.

Geschaffen Sie nur zugelassene Arbeitsmittel/Einsatzgeräte/„Persönliche Schutzausrüstung“. Dies ist einfacher und kostengünstiger, als zum Beispiel Geräte teuer und aufwändig um- und aufrüsten zu müssen oder bei Unfällen mit Personenschaden die Regressforderungen der Unfallversicherungsträger begleichen zu müssen.

Beachten Sie bei der Organisation von Beschaffungen immer die grundsätzliche Rangfolge von Schutzmaßnahmen, um Nachbesserungen und Kosten zu vermeiden:

  1. Gefährdungen möglichst von vornherein vermeiden und schon bei der Planung berücksichtigen
  2. Technische Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit nutzen
  3. Organisatorische Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Risiken treffen
  4. Persönliche Schutzausrüstung nur einsetzen, um das verbleibende Restrisiko, das nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann, abzudecken; dabei die Mitarbeitenden in die Auswahl einbeziehen.

Aktion

Überlegen Sie, wie der Arbeitsschutz berücksichtigt werden kann, wenn Sie Veränderungen im Verband/ in der Gemeinschaft planen bzw. Arbeits- oder Einsatzabläufe angepasst werden müssen. Gehen Sie schrittweise vor:

  1. Welche Vorschriften im Arbeitsschutz sind zu berücksichtigen?
    Lassen Sie sich durch die Fachleute in Ihrem Verband beraten (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/-ärztin, Desinfektor/-in).
  2. Wie können der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit durch Technik oder Organisation verbessert werden?
    Erörtern Sie mit den Mitarbeitenden, welche Möglichkeiten sie zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Veränderung haben.
  3. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über neue, durch die Veränderung hervorgerufene Anpassungen von Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Schutzkennzeichnungen.
  4. Binden Sie die Mitarbeitenden bei der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung mit ein!

Denken Sie bei der Beschaffung der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) daran:

  1. die notwendige PSA in Zusammenhang mit der vorher erstellten Gefährdungsbeurteilung auszuwählen, wobei auch interne Vorgaben (z.B. DRK-Dienstbekleidungsordnung) zu berücksichtigen sind,
  2. nur zertifizierte PSA zu beschaffen und Zertifikate (EG-Konformitätserklärung) vor der Beschaffung von der Herstellungsfirma anzufordern, 
  3. die entsprechenden Zertifikate der Herstellungsfirma vorliegen zu haben,
  4. dass nicht zertifizierte PSA oder PSA ohne gültige Zertifikate nicht eingesetzt werden dürfen („Untersagungsverfügungen“ der Behörden werden auf den Internetseiten der BAuA veröffentlicht).

Benutzen Sie den Vordruck „Checkliste zum Arbeitsschutz bei Planungen“, um die nötigen Maßnahmen für das jeweilige Projekt durchzugehen.

Dokumentation

Bewahren Sie die Checkliste zum Arbeitsschutz bei Planungen im ASS-Ordner auf, um nachweisen zu können, in welcher Weise der Arbeitsschutz bei Planungen berücksichtigt worden ist.

Downloads

5-1 Checkliste zum Arbeitsschutz bei Planungen