Mitarbeitende im Arbeitsschutz fordern, fördern und beteiligen

Motivieren Sie Ihre ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen?

  • Wissen Ihre Mitarbeitenden, worauf es Ihnen im Arbeitsschutz ankommt?
  • Geben Sie Ihren Mitarbeitenden Gelegenheit, eigene Ideen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzubringen?
  • Würdigen Sie ein sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten Ihrer Mitarbeitenden? Ahnden Sie Verstöße?
  • Kommen Vorschläge und Rückmeldungen für mehr Sicherheit bei der Arbeit und im Einsatz überhaupt bei Ihnen an?

Die Mitarbeitenden des DRK können durch ihr Leistungsvermögen und ihre Leistungsbereitschaft die Wirksamkeit der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen wesentlich verbessern.

Die Bereitschaft zur Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz wird sich jedoch nur dann entwickeln, wenn die Mitarbeitenden ausreichend informiert, beteiligt, gefordert und gefördert werden.

Damit steigt die Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen und die Bereitschaft der Mitarbeitenden, sie zu unterstützen.

Eignung der Mitarbeitenden sicherstellen

Um die richtigen Mitarbeitenden in den richtigen Funktionen im DRK zu beschäftigen, muss zuvor geprüft werden, wie gut die Person die fachlichen und persönlichen Anforderungen am vorgesehenen Arbeitsplatz bzw. im Einsatz erfüllen kann – auch im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz!

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die offensichtlich nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gesundheitsrisiko für sich oder andere ausführen zu können, dürfen mit dieser Arbeit nicht beauftragt werden.

Die Feststellung der fachlichen Qualifikation ist z.B. anhand eines Gesellen- oder Meisterbriefes oder eines Diploms sowie anhand von Zeugnissen von früheren Arbeitsstellen, Teilnahmebescheinigungen von Lehrgängen und Seminaren, Ausbildungsnachweisen sowie von nachgewiesenen Einsatzerfahrungen möglich.

Auch die körperliche Konstitution kann für die sichere Durchführung bestimmter Tätigkeiten in den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bereichen des DRK von Bedeutung sein. Zur Sicherstellung der körperlichen

Eignung hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  • Gefährdungsermittlung für die betroffenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bzw. Personen
  • Prüfung der Notwendigkeit für allgemeine Untersuchungen wie z.B. Allgemeine Helferuntersuchung, Einstellungsuntersuchung
  • Prüfung der Notwendigkeit für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. für Fahrer/-innen, Rettungsdienstmitarbeiter/-innen, Taucher/-innen, Atemschutzträger/-innen
  • Festlegung des Untersuchungsumfangs mit Hilfe des benannten ärztlichen Fachpersonals
  • Festlegung der Verwaltungsstelle (z.B. Personalabteilung) für die Organisation (z.B. Anmeldung beim ärztlichen Fachpersonal), Dokumentation (z.B. Vorsorgekartei, Gesundheitsakte), Terminverfolgung (z.B. von Untersuchungsfristen)

Sie als Leitungskraft/Führungskraft im DRK…
müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden für die sicherheitsgerechte Ausübung ihrer Tätigkeiten fachlich qualifiziert und gesundheitlich geeignet sind!

Pflichten der Mitarbeitenden einfordern

Die Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, ihren Vorstand und ihre Leitungskräfte / Führungskräfte darin zu unterstützen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und im Einsatz stets gewährleistet sind.

Alle Mitarbeitenden im DRK haben z.B. die Verpflichtung,

  • Arbeitsmittel, Schutzvorrichtungen und Persönliche Schutzausstattungen ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • erkannte Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich zu melden und Gefahrenstellen deutlich zu kennzeichnen,
  • Mängel unverzüglich zu beseitigen, wenn dies zu den Arbeitsaufgaben gehört und die notwendige Befähigung vorhanden ist.

Sie als Leitungskraft/Führungskraft…
haben durch diese Verpflichtung der Mitarbeitenden eine wertvolle Unterstützung für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Arbeitsschutz.

Fordern Sie diese Pflichten aktiv ein!

Mitarbeitende führen

Leitungs- und Führungskräfte tragen Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der ihnen zugeordneten Mitarbeitenden.

Leitung bzw. Führung im DRK bedeutet, Menschen dazu zu bewegen, die Ziele des Roten Kreuzes bestmöglich zu erreichen.

Voraussetzung für erfolgreiche Personalführung im Arbeitsschutz ist somit, dass der Arbeitsschutz als wichtiges Ziel im DRK herausgestellt und als solches von den Mitarbeitenden auch wahrgenommen wird.

Direkt beeinflusst wird das Verhalten der DRK-Mitarbeitenden durch den Stellenwert des Arbeitsschutzes, den sie bei ihren Vorgesetzten glauben zu erkennen.

Leitungs- und Führungskräfte im DRK müssen deutlich machen, dass 

  • es ihnen mit dem Arbeitsschutz ernst ist, 
  • sie sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten verlangen und unterstützen,
  • sie sicherheitswidriges Verhalten nicht tolerieren und Verstöße konsequent ahnden werden.

Sie als Leitungskraft/Führungskraft im DRK…
sind zum aktiven Vorleben des Arbeitsschutzes im betrieblichen Alltag sowie im Einsatzgeschehen verpflichtet.

Unfallmeldewesen

Unfälle und Beinahe-Unfälle in den Betriebsstätten und bei Einsätzen des DRK müssen erfasst und ausgewertet werden.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen sind zur Vermeidung weiterer Unfälle geeignete Maßnahmen zur Prävention abzuleiten.

Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Festlegung der internen Meldewege bei Unfällen
  • Vorgaben zur Alarmierung von Ersthelfenden und Veranlassen der ärztlichen Versorgung bei Unfällen
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (z.B. im Verbandbuch)
  • betriebsinterne Unfalluntersuchung und Auswertung der Ergebnisse
  • Einbeziehen des benannten Arbeitsschutz-Fachpersonals

Sie als Leitungskraft/Führungskraft im DRK…
müssen veranlassen, dass ein wirksames Unfallmeldewesen eingerichtet wird!

Informieren und zusammenarbeiten

Sind Sie sicher, dass erkannte Mängel innerhalb eines Arbeitsbereiches oder Einsatzablaufes nicht auch in einem anderen vorkommen können?

  • Sind Sie über das Unfallgeschehen informiert?
  • Tauschen Sie zeitnah Informationen zum Arbeitsschutz zwischen den einzelnen Fachdiensten und Gemeinschaften aus?
  • Haben Sie sichergestellt, dass die Ergebnisse des Arbeitsschutzausschusses allen Betroffenen bekannt gemacht werden?


Der interdisziplinäre Austausch von Informationen über aktuelle Unfallereignisse im DRK sowie über Arbeitsschutz und Einsatzsicherheit muss quer durch alle Betätigungsfelder des komplexen DRK-Hilfeleistungssystems gefördert werden.

Es ist Aufgabe der Leitungskräfte/Führungskräfte, diesen Informationsaustausch sicherzustellen.

Neu erkannte Unfallrisiken als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen und Einsatzabläufen, neuartige technische Geräte sowie Änderungen der Sicherheitsvorschriften müssen den Mitarbeitenden des DRK zeitnah vermittelt werden.

Im Rahmen von Besprechungen auf Leitungs- bzw. Führungsebene, Personalgesprächen oder sonstigen Dienstbesprechungen können Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und Probleme der Einsatzsicherheit regelmäßig thematisiert und beraten werden. Es ist Aufgabe der einzelnen Führungskraft, die nachgeordneten Mitarbeitenden über die Ergebnisse dieser Besprechungen zu informieren.

Auch die relevanten Ergebnisse des Arbeitsschutzausschusses müssen zielgerichtet an die betroffenen Stellen bzw. Personen weitergegeben werden.

Vorschlagswesen

Es wird empfohlen, in den Verbänden des DRK ein Vorschlagswesen einzurichten. Dieses soll ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende dazu anregen, über das eigene Arbeitsgebiet hinaus über mögliche Verbesserungen nachzudenken – auch zum Arbeitsschutz!

Die Vorschläge der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz werden nicht nur die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verbessern. Sie wecken und stärken auch das Sicherheitsbewusstsein und verbessern das eigene Sicherheitsverhalten.

Im Vorschlagswesen müssen Fragen zum Arbeitsschutz daher entsprechend zielführend formuliert werden.